Typische Fehler sind zu dicke Schichten, unzureichendes Abkleben von Fußleisten und Steckdosen sowie das Streichen bei direkter Sonneneinstrahlung. Die Farbe trocknet dann zu schnell und hinterlässt sichtbare Ansätze. Auch das Mischen verschiedener Chargen derselben Farbe führt zu Flecken. Wer unsicher ist, testet die Farbe an einer unauffälligen Stelle, etwa hinter einem Schrank, und beurteilt das Ergebnis bei Tageslicht und abends bei künstlichem Licht.
Beim Auszug sollte das Protokoll folgende Punkte enthalten: Zustand jeder Wand, jedes Bodens, der Türen und Fenster, den Zählerstand von Strom und Wasser, Anzahl der Schlüssel sowie eine Liste aller Mängel, die bereits vor dem Einzug bestanden. Jede beteiligte Person unterschreibt, und alle erhalten eine Ausfertigung. Fehlt die Unterschrift des Vermieters, ist das Dokument fast wertlos. Wird die Unterschrift verweigert, notiert man das im Protokoll und fotografiert die Wohnung am selben Tag.
Typische Fehler: zu kurze Schrauben, Montage ohne Wasserwaage, Dichtungen, die den Türspalt nicht erfassen, und der Austausch des Schließzylinders gegen ein Modell mit anderer Überstandslänge. Ein zu weit vorstehender Zylinder lässt sich mit einer Zange abbrechen. Wer den Zylinder tauscht, sollte die gleiche Länge wählen und auf einen Ziehschutz achten. Bei Mietwohnungen gilt zusätzlich: Der Vermieter muss informiert werden, auch wenn die Maßnahme auf der Innenseite bleibt.
Wie die Kreidefarbe gleichmäßig aufgetragen wi
Eine Waschmaschine im Flur überträgt Körperschall auf Wände und Boden. Stellen Sie die Maschine auf eine schwere Gummimatte oder einen Betonsockel. Ein einfacher Teppich dämpft nur den Luftschall, nicht die Vibrationen. Entkoppeln Sie die Schläuche von der Wand, damit sie nicht als Schallbrücke wirken. Prüfen Sie den Bodenaufbau: Auf Holzdielen hilft eine zusätzliche Schicht aus Schwerfolie oder eine stabile Platte. Wer im Mehrfamilienhaus wohnt, sollte die Maschine nicht in den Randstunden laufen lassen und auf einen leisen Schleudergang achten.
Beim Einbau selbst wird zuerst die Absicherung abgeschaltet und die Spannungsfreiheit geprüft. Anschließend werden Bohrlöcher gesetzt, Dübel passend zum Untergrund gewählt und das Kopfteil fixiert, bevor Leitungen endgültig verlegt werden. Kabelkanäle werden erst nach dem Ausrichten des Kopfteils zugeschnitten, damit keine Lücken oder Spannungen entstehen. Wer Schalter und Steckdosen in die Polsterung integriert, sollte die Ausschnitte vorher anzeichnen und mit einem scharfen Cuttermesser arbeiten, nicht mit der Schere. Ausgefranste Kanten lassen sich mit einem passenden Einfassband sauber verschließen.
Typische Fehler beim Umgang mit Mängeln während der Mietzeit sind ebenfalls ein häufiger Grund für Streit. Ein defekter Wasserhahn oder ein Riss in der Wand muss dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden, am besten schriftlich und mit Foto. Erfolgt die Meldung mündlich, kann der Vermieter später behaupten, nie informiert worden zu sein. Bei Mängeln, die der Mieter selbst verursacht hat, ist eine Reparatur auf eigene Kosten oft günstiger als der spätere Abzug von der Kaution.
Ein letzter Punkt betrifft die Nebenkostenabrechnung. Mieter haben das Recht, die Abrechnung innerhalb einer Frist zu prüfen und Belege einzusehen. Fehler in der Abrechnung, etwa falsche Verteilerschlüssel oder nicht umlagefähige Kosten, führen häufig zu Nachzahlungen, die nicht gerechtfertigt sind. Wer die Abrechnung ungeprüft akzeptiert, zahlt möglicherweise zu viel. Ein schriftlicher Widerspruch mit Begründung wahrt die eigenen Ansprüche. Wer diese Punkte beachtet, vermeidet die typischen Fallen und behält am Ende, was ihm zusteht.
Viele Mieter verlassen eine Wohnung im Glauben, alles richtig gemacht zu haben, und wundern sich Monate später über eine gekürzte Kaution. Die häufigste Ursache ist kein böser Wille des Vermieters, sondern ein versäumter Schritt beim Auszug: das gemeinsame, schriftlich festgehaltene Übergabeprotokoll. Wer die Wohnung ohne Protokoll zurückgibt, hat später kaum eine Handhabe gegen behauptete Schäden. Ein Protokoll ist keine Formsache, sondern die zentrale Beweisurkunde.
Was Vermieter oft verschweigen Ein häufiger Irrtum betrifft die Fristen für die Kaution. Der Vermieter darf die Kaution nicht unbegrenzt einbehalten. Nach gefestigter Rechtsprechung muss er innerhalb einer angemessenen Frist nach Auszug abrechnen, üblicherweise innerhalb von sechs Monaten. Verstreicht diese Zeit ohne Abrechnung, kann der Mieter die vollständige Rückzahlung verlangen. Viele Mieter warten jedoch stillschweigend und verlieren dadurch Zeit und Verhandlungsmacht. Ein kurzes Schreiben mit Fristsetzung ist hier das wirksamste Mittel.
Ein weiteres Problem sind pauschale Abzüge für Schönheitsreparaturen. Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die den Mieter verpflichten, beim Auszug zu streichen oder zu renovieren. Solche Klauseln sind jedoch oft unwirksam, wenn sie keine konkreten Fristen nennen oder den Mieter unangemessen benachteiligen. Wer dennoch streicht, ohne die Rechtslage zu prüfen, verliert Geld und Zeit. Vor jeder Renovierung sollte man die Klausel genau lesen und im Zweifel eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.